Mehrere Stellen im Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Ref-Nr: YF28736902
Anlage 1
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 25
25.1-03041/Neueinstellung
Einverständniserklärung zur uneingeschränkten Verwendung
Name, Vorname: _____________________________
Geburtsdatum: _____________________________
Hiermit erkläre ich mich bereit, mich uneingeschränkt innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt
verwenden zu lassen.
_______________________________
(Ort / Datum)
_______________________________
(Unterschrift)
Anlage 2
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 25
25.1-03041/Neueinstellung
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personal- und Gesundheitsakte
Name, Vorname: _____________________________
Geburtsdatum: _____________________________
Hiermit erteile ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte durch
zuständige Sachbearbeiter.
Die Personalakte kann bei der nachfolgend genannten Behörde / Dienststelle angefordert
werden.
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____________________________________
Soweit ich mich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis befinde/befand
erteile ich auch mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Gesundheitsakte durch das
Polizeiärztliche Zentrum/Ärztlicher Gutachterdienst der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt.
_________________________
(Ort/Datum)
_________________________
(Unterschrift)
Anlage 3
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Referat 25
25.1-03041/Neueinstellung
1. Belehrung
Eine Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt
ist nach § 4 Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-
Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) vom 25. August 2010 u.a., dass die
Bewerberin/der Bewerber:
1. gerichtlich nicht bestraft ist (Nr.1),
2. nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint (Nr. 5).
Eine Überprüfung dieser Einstellungsvoraussetzungen hat vor der Berufung in das Beamten-
verhältnis zu erfolgen und wird wie folgt durchgeführt:
Uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Von denjenigen Bewerbern/ Bewerberinnen, die im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung
finden, wird eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) nach § 41 ff
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) abgefordert.
Hinweis:
Nach den engen datenschutzrechtlichen Regelungen des BZRG (§ 41 Abs. 1 Nr. 2) können
auch ohne Einwilligung der Betroffenen – u.a. oberste Bundes- und Landesbehörden eine
unbeschränkte Auskunft aus dem BZR abfordern. Zur abschließenden Überprüfung der
persönlichen Eignung der Bewerber / Bewerberinnen wird das Ministerium für Inneres und
Sport als oberste Landesbehörde von diesem Recht Gebrauch machen.
Die Bewerber/Bewerberinnen können insoweit keine Rechte aus § 53 Absatz 1 BZRG
(Offenbarungspflicht bei Verurteilungen) herleiten.
2. Erklärung
Von den obigen Belehrungen und Hinweisen habe ich Kenntnis genommen.
_________________________
(Ort / Datum)
_________________________
(Unterschrift)
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