Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst ab 01.10.2026
Ref-Nr: YF28769094
Sie haben Lust auf
- einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung
- eine praxisorientierte und individuelle Ausbildung?
- eine aktive Rolle bei der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir suchen
Landwirtschaftsoberinspektorinnen-Anwärterinnen/
Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d)
für den Vorbereitungsdienst ab 01.10.2026
Wir bieten Ihnen
• eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter/-in (m/w/d),
vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,
- den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlich-technischen Dienst,
- eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts,
- Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht,
- monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz LSA
gemäß der Anlage 7 zu § 51 LBesG LSA (aktuell 1.512,82 € brutto) und
- einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages.
Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des
Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im
entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind.
Einstellungsvoraussetzungen
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf
- sich die erforderlichen Kenntnisse und Methoden in dem mit einer Prüfung
Fachhochschule bzw. Universität oder in einem gleichwertigen Studiengang angeeignet hat
und den Abschluss bereits vorweisen kann oder bis zum 31.08.2026 erwirbt,
- ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine
oben angeführten Studiengänge absolviert hat.
Wenn Sie nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Einstellung in Betracht kommen,
wird gemäß § 8b LBG LSA eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der
Verfassungstreue gestellt.
Von Vorteil
- abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in (kann auf die berufspraktische Tätigkeit
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und
- ein Sprachniveau Deutsch mindestens Stufe C 1,
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Außerdem werden erwartet:
- Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen
- soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Zielstrebigkeit,
- Flexibilität und Interesse an den vielfältigen Einsatzbereichen der Landesverwaltung im
Landwirtschaftsbereich
Die Laufbahnausbildung gem. APVO gehltD LSA ist in den Fachschwerpunkten
Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene
Priorität ist bei der Bewerbung bitte mitanzugeben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 13.04.2026 über unser Online-Bewerbungssystem
Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1419969
Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen.
Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen
Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile
einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur
Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text.
Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als
pdf-Dokument hoch:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder
letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt,
- Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten,
- ggf. Kopie des Sachkundenachweises und
- ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
unter www.kmk.org/zab.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an
Frau Garlipp (Tel: 0391/567 4406).
Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen,
nicht erstattet werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere
Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders
berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren
Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre
personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber,
welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese
Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis
gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde
a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das
MWL:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 – 01
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de
Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im
Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.
b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche
Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 4261
E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de
c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist die
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Str. 34a
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
2. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Verarbeitungszweck ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten im Rahmen der Funktionen des Bewerbermanagementsystems und Stellenportales
Interamt zur Bewerberauswahl und Personalsuche. Interamt verfügt weiterhin über die Funktion zur
Veröffentlichung von Stellenausschreibungen.
3. Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Das Bewerbermanagementsystem Interamt wird durch die DZV Datenverarbeitungszentrum
Mecklenburg-Vorpommern GmbH betrieben. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten durch Interamt entnehmen Sie bitte der Interamt-Datenschutzerklärung unter dem Link:
https://interamt.de/cms/legal/Datenschutzerklaerung.html
Interamt ist ausschließlich für die technische Abwicklung verantwortlich. Ein entsprechender
Auftragsverarbeitungsvertrag wurde nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO mit Interamt geschlossen.
Sie werden gebeten, Ihre Daten ausschließlich im Bewerbermanagementsystem von Interamt
hochzuladen. Ihre Daten werden anschließend automatisiert verarbeitet und in der
Bewerberdatenbank gespeichert. Über Interamt werden ausschließlich die Daten abgefragt, die für
das Auswahlverfahren relevant sind. Bitte machen Sie darüber hinaus keine unnötigen Angaben.
Die Informationen, die Sie uns übermitteln, müssen der Wahrheit entsprechen, dürfen keine Rechte
Dritter, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verletzen.
4. Art der personenbezogenen Daten
Es werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen
Daten elektronisch verarbeitet:
- Personendaten (z. B. Geschlecht, Name, Vorname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit,
Anschrift, Geburtsdatum),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunk-/ Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Angaben zur Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung
- Führerscheinklassen
- Sprachkenntnisse
- Beruflicher Status
- Schulbildung
- Berufsausbildung
- Studium
- Berufserfahrung
- Qualifikationen
- Abfrage gem. § 10 SVG (Soldat*in auf Zeit)
- Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
- Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
- Datum der Bewerbung.
5. Kategorien personenbezogener Daten
In dem in Interamt hinterlegtem Bewerbungsprofil können außerdem Anlagen hochgeladen werden,
auf deren Inhalt und Zusammensetzung weder Interamt noch das MWL Einfluss haben. Diese
Anlagen könnten potentiell besonders sensible Daten gemäß Art. 9 DS-GVO enthalten (z. B.
Schwerbehindertenausweis). Insbesondere der Lebenslauf kann besondere Kategorien
personenbezogener Daten (z. B. Religion, Schwerbehinderung, Migrationshintergrund) enthalten.
Darüber hinaus können im Rahmen der individuellen Bewerbungsverfahren und in Abhängigkeit
der zu besetzenden Stelle/n zusätzliche Angaben explizit gefordert werden.
Neben den für das Verfahren geforderten Anlagen können freiwillig weitere Anlagen hochgeladen
werden (dem Bewerber droht kein Rechtsnachteil bei Nichthochladen), insbesondere ein Lichtbild
des Bewerbers. Darüber hinaus können weitere Anlagen hochgeladen werden, auf deren Inhalt
weder Interamt noch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL)
Einfluss haben. Auch diese Anlagen können potentiell besondere Kategorien personenbezogener
Daten enthalten, werden vom MWL aber nicht explizit angefordert.
6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e), Art. 6 Abs. 2 und
Abs. 3 DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-
Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes
Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Zusätzliche rechtliche
Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX und dem Haushaltsrecht.
Informationen über eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der
Behinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und
verarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Informationen über Angaben zur
Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung sind hier
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA
sowie Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.
Sofern Sie uns Informationen übermitteln, die für die Personalauswahl irrelevant sind (z.B. religiöse
oder weltanschauliche Überzeugungen), speichern wir diese Informationen auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO. Wir verarbeiten diese Daten jedoch
nicht weiter und legen sie unserer Personalentscheidung nicht zugrunde.
Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert
diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diese nicht berührt.
7. Empfänger/Empfängerin von Daten
Empfänger der Daten – jeweils im erforderlichen Umfang – sind die Organisationseinheiten im
MWL, die mit der Bearbeitung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens betraut sind. Dies sind
neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen und dem/der zukünftigen
Fachvorgesetzten der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, falls erforderlich die
Geheimschutzbeauftragte und ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
8. Dritterhebung Ihrer personenbezogenen Daten
Bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes erstreckt sich die Dritterhebung auf die bei der
bisherigen Dienststelle abgeforderte Personalakte, sofern Sie Ihr Einverständnis für die
Abforderung erklärt haben.
Soweit für das Verfahren erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte im Rahmen der
Einstellung drittübermittelt, die Angaben zur gesundheitlichen Eignung für den öffentlichen Dienst
(betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche, nach § 32
Bundeszentralregistergesetz eintragungspflichtige Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis)
sowie erforderlichenfalls im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung dritterhobene
personenbezogene Daten enthalten.
Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt
ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs.
5 DS-GVO keine Anwendung findet.
9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist
ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw.
Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine
Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht,
die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren
Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung sechs Monate nach
der Auswahlentscheidung erfolgen. Kommt ein Beschäftigungs-/ Beamtenverhältnis zwischen
Ihnen und dem MWL zustande, nehmen wir Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem
Umfang in die Personalakte auf.
10. Betroffenenrechte
Sie haben unter der Voraussetzung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß
Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen personenbezogenen
Daten sowie auf weitere Information wie Herkunft, Empfänger, Verarbeitungszwecke und
Speicherdauer dieser personenbezogenen Daten.
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger
personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Dazu können Sie innerhalb der
Bewerbungsfrist jederzeit über Interamt auf Ihre Daten zugreifen, um diese zu korrigieren, zu
ergänzen oder zu löschen. Für Korrekturen, Ergänzungen oder die Rücknahme und Löschung
Ihrer Bewerbung nach dem Ende der Bewerbungsfrist nehmen Sie bitte Kontakt mit dem
Personalreferat (Referat 12) des MWL auf.
Sie haben unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Löschung
(Art. 17 DS-GVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten.
Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem MWL
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten
oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Sie können gemäß Art. 21 DS-GVO jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DS-GVO erfolgt, widersprechen.
Erfolgt die Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das
Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten gegen die DS-GVO verstößt, können Sie gemäß Art. 38 Abs. 4 DS-GVO die behördliche
Datenschutzbeauftragte des MWL zu Rate ziehen (Kontaktdaten unter Nr. 1 b)). Ebenfalls steht
Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den
Datenschutz zu (Kontaktdaten unter Nr. 1 c)).
11. Weitere Hinweise zum Datenschutz
Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf
Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung
in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum
Ausschluss von dem Bewerbungsverfahren.
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