Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst ab 01.10.2026

Magdeburg
Vollzeit
Nachhaltiger Arbeitgeber

Ref-Nr: YF28769094

Sie haben Lust auf

  • einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung
Sachsen-Anhalt?
  • eine praxisorientierte und individuelle Ausbildung?
  • eine aktive Rolle bei der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir suchen

Landwirtschaftsoberinspektorinnen-Anwärterinnen/

Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d)

für den Vorbereitungsdienst ab 01.10.2026

Wir bieten Ihnen
• eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das

Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter/-in (m/w/d),
vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,

  • den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlich-technischen Dienst,
Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt,
  • eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts,
  • Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht,
  • monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz LSA

gemäß der Anlage 7 zu § 51 LBesG LSA (aktuell 1.512,82 € brutto) und

  • einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages.


Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des
Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im
entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind.

Einstellungsvoraussetzungen
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf
Widerruf erfüllt,
  • sich die erforderlichen Kenntnisse und Methoden in dem mit einer Prüfung
abgeschlossenen Bachelorstudiengang Landwirtschaft oder Gartenbau an einer
Fachhochschule bzw. Universität oder in einem gleichwertigen Studiengang angeeignet hat
und den Abschluss bereits vorweisen kann oder bis zum 31.08.2026 erwirbt,

  • ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine
vergleichbare berufspraktische Tätigkeit mit landwirtschaftlichem Bezug entsprechend der
oben angeführten Studiengänge absolviert hat.


Wenn Sie nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Einstellung in Betracht kommen,
wird gemäß § 8b LBG LSA eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der
Verfassungstreue gestellt.

Von Vorteil

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in (kann auf die berufspraktische Tätigkeit
angerechnet werden),
  • Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und
Pflanzenschutz),
  • ein Sprachniveau Deutsch mindestens Stufe C 1,
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift


Außerdem werden erwartet:

  • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen
Zusammenhängen sowie an der Arbeit für das Gemeinwohl,
  • soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Zielstrebigkeit,
  • Flexibilität und Interesse an den vielfältigen Einsatzbereichen der Landesverwaltung im

Landwirtschaftsbereich

Die Laufbahnausbildung gem. APVO gehltD LSA ist in den Fachschwerpunkten
Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene
Priorität ist bei der Bewerbung bitte mitanzugeben.



Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 13.04.2026 über unser Online-Bewerbungssystem
Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1419969

Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen.
Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen
Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile
einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur
Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text.

Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als
pdf-Dokument hoch:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
  • Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder

letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt,

  • Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten,
  • ggf. Kopie des Sachkundenachweises und

  • ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
unter www.kmk.org/zab.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an
Frau Garlipp (Tel: 0391/567 4406).

Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen,

nicht erstattet werden.


Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere
Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders
berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.



Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus,

Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre

personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber,

welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese

Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis

gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde

a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das

MWL:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

des Landes Sachsen-Anhalt

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 – 01

E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im

Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche

Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

des Landes Sachsen-Anhalt

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 - 4261

E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist die

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Otto-von-Guericke-Str. 34a

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 81803 - 10

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

2. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Verarbeitungszweck ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen

Daten im Rahmen der Funktionen des Bewerbermanagementsystems und Stellenportales

Interamt zur Bewerberauswahl und Personalsuche. Interamt verfügt weiterhin über die Funktion zur

Veröffentlichung von Stellenausschreibungen.

3. Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Das Bewerbermanagementsystem Interamt wird durch die DZV Datenverarbeitungszentrum

Mecklenburg-Vorpommern GmbH betrieben. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen

Daten durch Interamt entnehmen Sie bitte der Interamt-Datenschutzerklärung unter dem Link:

https://interamt.de/cms/legal/Datenschutzerklaerung.html

Interamt ist ausschließlich für die technische Abwicklung verantwortlich. Ein entsprechender

Auftragsverarbeitungsvertrag wurde nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO mit Interamt geschlossen.

Sie werden gebeten, Ihre Daten ausschließlich im Bewerbermanagementsystem von Interamt

hochzuladen. Ihre Daten werden anschließend automatisiert verarbeitet und in der

Bewerberdatenbank gespeichert. Über Interamt werden ausschließlich die Daten abgefragt, die für

das Auswahlverfahren relevant sind. Bitte machen Sie darüber hinaus keine unnötigen Angaben.

Die Informationen, die Sie uns übermitteln, müssen der Wahrheit entsprechen, dürfen keine Rechte

Dritter, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verletzen.

4. Art der personenbezogenen Daten

Es werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen

Daten elektronisch verarbeitet:

  • Personendaten (z. B. Geschlecht, Name, Vorname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit,

Anschrift, Geburtsdatum),

  • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunk-/ Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
  • Angaben zur Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung
  • Führerscheinklassen
  • Sprachkenntnisse
  • Beruflicher Status
  • Schulbildung
  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Berufserfahrung
  • Qualifikationen
  • Abfrage gem. § 10 SVG (Soldat*in auf Zeit)
  • Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
  • Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Datum der Bewerbung.

5. Kategorien personenbezogener Daten

In dem in Interamt hinterlegtem Bewerbungsprofil können außerdem Anlagen hochgeladen werden,

auf deren Inhalt und Zusammensetzung weder Interamt noch das MWL Einfluss haben. Diese

Anlagen könnten potentiell besonders sensible Daten gemäß Art. 9 DS-GVO enthalten (z. B.

Schwerbehindertenausweis). Insbesondere der Lebenslauf kann besondere Kategorien

personenbezogener Daten (z. B. Religion, Schwerbehinderung, Migrationshintergrund) enthalten.

Darüber hinaus können im Rahmen der individuellen Bewerbungsverfahren und in Abhängigkeit

der zu besetzenden Stelle/n zusätzliche Angaben explizit gefordert werden.

Neben den für das Verfahren geforderten Anlagen können freiwillig weitere Anlagen hochgeladen

werden (dem Bewerber droht kein Rechtsnachteil bei Nichthochladen), insbesondere ein Lichtbild

des Bewerbers. Darüber hinaus können weitere Anlagen hochgeladen werden, auf deren Inhalt

weder Interamt noch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL)

Einfluss haben. Auch diese Anlagen können potentiell besondere Kategorien personenbezogener

Daten enthalten, werden vom MWL aber nicht explizit angefordert.

6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e), Art. 6 Abs. 2 und

Abs. 3 DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-

Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes

Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Zusätzliche rechtliche

Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX und dem Haushaltsrecht.

Informationen über eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der

Behinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und

verarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Informationen über Angaben zur

Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung sind hier

Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA

sowie Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.

Sofern Sie uns Informationen übermitteln, die für die Personalauswahl irrelevant sind (z.B. religiöse

oder weltanschauliche Überzeugungen), speichern wir diese Informationen auf Grundlage von

Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO. Wir verarbeiten diese Daten jedoch

nicht weiter und legen sie unserer Personalentscheidung nicht zugrunde.

Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert

diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie

jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung

bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diese nicht berührt.

7. Empfänger/Empfängerin von Daten

Empfänger der Daten – jeweils im erforderlichen Umfang – sind die Organisationseinheiten im

MWL, die mit der Bearbeitung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens betraut sind. Dies sind

neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen und dem/der zukünftigen

Fachvorgesetzten der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, falls erforderlich die

Geheimschutzbeauftragte und ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

8. Dritterhebung Ihrer personenbezogenen Daten

Bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes erstreckt sich die Dritterhebung auf die bei der

bisherigen Dienststelle abgeforderte Personalakte, sofern Sie Ihr Einverständnis für die

Abforderung erklärt haben.

Soweit für das Verfahren erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte im Rahmen der

Einstellung drittübermittelt, die Angaben zur gesundheitlichen Eignung für den öffentlichen Dienst

(betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche, nach § 32

Bundeszentralregistergesetz eintragungspflichtige Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis)

sowie erforderlichenfalls im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung dritterhobene

personenbezogene Daten enthalten.

Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt

ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs.

5 DS-GVO keine Anwendung findet.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist

ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw.

Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine

Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht,

die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren

Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung sechs Monate nach

der Auswahlentscheidung erfolgen. Kommt ein Beschäftigungs-/ Beamtenverhältnis zwischen

Ihnen und dem MWL zustande, nehmen wir Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem

Umfang in die Personalakte auf.

10. Betroffenenrechte

Sie haben unter der Voraussetzung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß

Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen personenbezogenen

Daten sowie auf weitere Information wie Herkunft, Empfänger, Verarbeitungszwecke und

Speicherdauer dieser personenbezogenen Daten.

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger

personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Dazu können Sie innerhalb der

Bewerbungsfrist jederzeit über Interamt auf Ihre Daten zugreifen, um diese zu korrigieren, zu

ergänzen oder zu löschen. Für Korrekturen, Ergänzungen oder die Rücknahme und Löschung

Ihrer Bewerbung nach dem Ende der Bewerbungsfrist nehmen Sie bitte Kontakt mit dem

Personalreferat (Referat 12) des MWL auf.

Sie haben unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Löschung

(Art. 17 DS-GVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten.

Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem MWL

bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten

oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Sie können gemäß Art. 21 DS-GVO jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,

die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DS-GVO erfolgt, widersprechen.

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das

Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen

Daten gegen die DS-GVO verstößt, können Sie gemäß Art. 38 Abs. 4 DS-GVO die behördliche

Datenschutzbeauftragte des MWL zu Rate ziehen (Kontaktdaten unter Nr. 1 b)). Ebenfalls steht

Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den

Datenschutz zu (Kontaktdaten unter Nr. 1 c)).

11. Weitere Hinweise zum Datenschutz

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf
Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung
in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum
Ausschluss von dem Bewerbungsverfahren.

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